Vergleich
Mit der nachfolgenden Tabelle können Sie die deutsche Verbraucherstreitbeilegung mit der französischen médiation de la consommation vergleichen.
Verbraucherstreitbeilegung |
Médiation de la consommation |
Kurzbeschreibung |
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außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer | außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer |
Rechtsgrundlagen |
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Akteure |
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Konfliktparteien:
Verbraucherschlichtungsstellen:
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Konfliktparteien:
médiateurs de la consommation:
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Verfahrensablauf und -ergebnis |
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Nach Geltenmachung des Anspruchs gegenüber das Antragsgegners (in der Regel der Unternehmer), kann ein Antrag bei der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle gestellt werden.
Die Verbraucherschlichtungsstelle sammelt alle erforderlichen Unterlagen und Informationen und bietet den Parteien die Möglichkeit zu einer schriftlichen Stellungnahme. Spätestens 90 Tage nach Eingang aller Unterlagen unterbreitet sie den Parteien einen sog. Schlichtungsvorschlag, der auf dem durch die Parteien geschilderten Sachverhalt beruht. Dieser Vorschlag ist begründet und orientiert sich am geltenden Recht. |
Die médiation de la consommation kann nur von dem/der Verbraucher/-in initiiert werden, nicht aber von dem/der Unternehmer/-in.
Zuerst prüft der/die médiateur/-trice die Zulässigkeit des Verbraucherantrags, ob der Antrag den Voraussetzungen nach Art. L612-2 code de la consommation entspricht. Wenn der Antrag zulässig ist, benachrichtigt der/die médiateur/-trice die Parteien und holt das Einverständnis zur Streitbeilegung ein. Anschließend verfügt der/die médiateur/-trice über 90 Tage, um den Fall zu bearbeiten. Am Ende bestehen zwei verschiedene Möglichkeiten:
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Kosten |
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Das Verfahren ist für den/die Verbraucher/-in kostenlos.
Die Verbraucherschlichtungsstelle kann von dem/der beteiligten Unternehmer/-in ein angemessenes Entgelt verlangen (§ 23 II VSBG). |
Die Kosten der médiation de la consommation trägt der/die Unternehmer/-in. Die möglichen Kosten eines Anwalts hat der/die Verbraucher/-in selbst zu tragen. |
Weitere Informationen und Links |
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Liste der Verbraucherschlichtungsstellen des Bundesamts für Justiz | |