Verbraucherstreitbeilegung – Médiation de la consommation

Vergleich

Mit der nachfolgenden Tabelle können Sie die deutsche Verbraucherstreitbeilegung mit der französischen médiation de la consommation vergleichen.

Verbraucherstreitbeilegung

Médiation de la consommation

Kurzbeschreibung

außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer

Rechtsgrundlagen

Akteure

Konfliktparteien:

  • Verbraucher/-in
  • Unternehmer/in

Verbraucherschlichtungsstellen:

  • Die Verbraucherschlichtung wird durch private oder behördlich eingerichtete Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne des § 2 VSBG durchgeführt.
  • Die Verbraucherschlichtungsstellen müssen staatlich anerkannt sein und in der von der Europäischen Kommission geführten Liste aller im Europäischen Wirtschaftsraum anerkannten Streitbeilegungsstellen aufgenommen worden sein.
Konfliktparteien:

  • Verbraucher/-in
  • Unternehmer/-in

médiateurs de la consommation:

  • Die médiation de la consommation wird durch médiateurs de la consommation durchgeführt.
  • Jede/-r Unternehmer/-in muss eine/-n médiateur/-trice festlegen, den seine/ihre Kunden bei Bedarf einschalten können.
  • Der/die Unternehmer/-in muss dem/der Verbraucher/-in die Kontaktdaten des für ihn/sie zuständigen médiateurs dem/der Verbraucher/-in mitteilen.

Verfahrensablauf und -ergebnis

Nach Geltenmachung des Anspruchs gegenüber das Antragsgegners (in der Regel der Unternehmer), kann ein Antrag bei der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle gestellt werden.

Die Verbraucherschlichtungsstelle sammelt alle erforderlichen Unterlagen und Informationen und bietet den Parteien die Möglichkeit zu einer schriftlichen Stellungnahme. Spätestens 90 Tage nach Eingang aller Unterlagen unterbreitet sie den Parteien einen sog. Schlichtungsvorschlag, der auf dem durch die Parteien geschilderten Sachverhalt beruht. Dieser Vorschlag ist begründet und orientiert sich am geltenden Recht.
Der Schlichtungsvorschlag ist für die Parteien nicht bindend, kann aber eine Grundlage für eine außergerichtliche Streitbeilegung bilden.

Die médiation de la consommation kann nur von dem/der Verbraucher/-in initiiert werden, nicht aber von dem/der Unternehmer/-in.

Zuerst prüft der/die médiateur/-trice die Zulässigkeit des Verbraucherantrags, ob der Antrag den Voraussetzungen nach Art. L612-2 code de la consommation entspricht.

Wenn der Antrag zulässig ist, benachrichtigt der/die médiateur/-trice die Parteien und holt das Einverständnis zur Streitbeilegung ein. Anschließend verfügt der/die médiateur/-trice über 90 Tage, um den Fall zu bearbeiten.

Am Ende bestehen zwei verschiedene Möglichkeiten:

  • Verbraucher und Unternehmer erzielen eine Einigung.
  • Wenn Verbraucher und Unternehmer keine Einigung erzielen, schlägt der/die médiateur/-trice eine Lösung vor, die von den Parteien angenommen werden kann.

Kosten

Das Verfahren ist für den/die Verbraucher/-in kostenlos.

Die Verbraucherschlichtungsstelle kann von dem/der beteiligten Unternehmer/-in ein angemessenes Entgelt verlangen (§ 23 II VSBG).

Die Kosten der médiation de la consommation trägt der/die Unternehmer/-in.

Die möglichen Kosten eines Anwalts hat der/die Verbraucher/-in selbst zu tragen.

Weitere Informationen und Links

Liste der Verbraucherschlichtungsstellen des Bundesamts für Justiz

Weitere Informationen / Besonderheiten / Videos: