Vergleich
Mit der nachfolgenden Tabelle können Sie die deutsche Schlichtung mit der französischen conciliation vergleichen.
Schlichtung |
Conciliation |
Kurzbeschreibung |
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Die deutsche Schlichtung hat keine bundesweit einheitliche Ausgestaltung erfahren. Vielmehr sind, je nach Bundesland, unterschiedliche Organe zuständig und andere Verfahren vorgesehen.
Grundsätzlich ist an dem Verfahren aber stets ein neutraler Dritter, der Schlichter, beteiligt. Dieser unterbreitet nach Gesprächen mit beiden Parteien aktiv einen Kompromissvorschlag, auf dessen Basis der Streit beigelegt werden soll. Eine obligatorische Schlichtung ist vor allem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten durchzuführen. Versuchen die Streitparteien nicht zunächst den Konflikt durch eines der alternativen Streitebeilegungsverfahren beizulegen, wird das Gericht ihre Klage als unzulässig abweisen. Alle Verfahren, nicht nur die Schlichtung i.e.S., kommen in Frage! |
Die französische conciliation ist in ganz Frankreich verfügbares, schnelles, kostengünstiges Streitbeilegungsverfahren, bei dem ein Dritter (conciliateur de justice) eine Vermittlung, oft auch einen Schlichtungsvorschlag, unternimmt.
Die conciliation kann außergerichtlich durch Anrufung eines Schlichters stattfinden. Bei der innergerichtlichen Schlichtung wird ein conciliateur de justice auf Verweisung des Gerichts tätig. Im Regelfall ist die Schlichtung (conciliation) ein Verfahren, das von den Parteien auf freiwilliger Basis gewählt werden kann (fakultative Schlichtung). Es gibt aber auch die obligatorische Schlichtung. Diese ist in Frankreich für alle Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert bis 5.000 € sowie für Nachbarschaftsstreitigkeiten vorgesehen. Hierbei sind nach neuer Fassung des entsprechenden Artikels alle alternativen Streitbeilegungsverfahren denkbar. Klagen die Parteien direkt, kann das Gericht ihre Klage als unzulässig abweisen. Nicht selten werden die Begriffe „médiation“ und „conciliation“ vermischt. |
Rechtsgrundlagen |
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Akteure |
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Die Akteure der Schlichtung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland:
Die Schiedsperson nimmt eine, im Gegensatz zum Mediator, aktive verfahrensgestaltende und lösungsorientierte Rolle ein, indem sie den Beteiligten einen Lösungsvorschlag unterbreitet. Die Parteien können auch mehrere Schlichter hinzuziehen. |
Seit 1978 (Décret n°78-381 du 20 mars 1978 relatif aux conciliateurs de justice) existieren in Frankreich die conciliateurs de justice als landesweit einheitliche Organe der Schlichtung.
Der conciliateur / die conciliarice wirkt darauf hin, dass die Beteiligten selbst erkennen, welche Vorteile ihnen eine gütliche Einigung bringt.
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Verfahrensablauf und -ergebnis |
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Kosten |
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Das Verfahren bei einer anerkannten Gütestelle oder einer Schiedsperson ist kostenpflichtig (Stundensätze).
Wird für die Bennenung eine Stelle wie das DIS herangezogen, so können weitere Kosten und Gebühren anfallen. |
Die conciliation ist kostenfrei! |
Weitere Informationen und Links |
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