Schiedsgerichtsverfahren – Arbitrage

Einführung

In einem Schiedsgerichtsverfahren entscheidet ein von den Parteien gewähltes, nichtstaatliches Gericht verbindlich über den Konflikt. Da die Konfliktlösung am Ende in der Hand des Gerichts liegt, wird das Schiedsgerichtsverfahren oft nicht zu den klassischen alternativen Streitbeilegungsverfahren gezählt.

Vergleich

Mit der nachfolgenden Tabelle können Sie das deutsche Schiedsgerichtsverfahren mit der französischen arbitrage vergleichen. Im Wesentlichen ergeben sich jedoch keine Unterschiede.

Schiedsgerichtsverfahren

Arbitrage

Kurzbeschreibung

In einem Gerichtsverfahren sollen von den Parteien bestimmte Richter den Konflikt durch eine verbindliche und vollstreckbare Entscheidung beilegen. Die Parteien vertrauen die Konfliktlösung einem oder mehreren unabhängigen und unparteiischen Schiedsrichtern an.

Rechtsgrundlagen

Buch X der Zivilprozessordnung (§§ 1025 bis 1066 ZPO)

ICC-Schiedsgerichtsordnung vom 1. Januar 2012:

  • leichter verständliche Regelungen
  • Richter für Eilverfahren, der einstweilige Anordnungen treffen kann

New Yorker Übereinkommen vom 10.6.1958 über die Anerkennung und Durchsetzung ausländischer Schiedssprüche

Buch IV der französischen Zivilprozessordnung (Artikel 1442 bis 1527 Code de procédure civile)

Règlement d’arbitrage der ICC vom 1. Januar 2012:

  • leichter verständliche Regelungen
  • Arbitre d’urgence (Richter für Eilverfahren), der einstweilige Anordnungen treffen kann

New Yorker Übereinkommen vom 10.6.1958 über die Anerkennung und Durchsetzung ausländischer Schiedssprüche

Akteure

  • Das Schiedsgericht ist ein unabhängiges Organ.
  • Die Schiedsrichter werden von den Parteien bestimmt und nicht dem Justizsystem .
    • Jeder kann als Schiedsrichter ausgewählt werden.
    • Üblicherweise wählen die Konfliktparteien jedoch Juristen.
    • Ein mit der Sache befasster aktiver Richter oder ein solcher der nach der  nach der Geschäftsverteilung damit befasst werden könnte ist ausgeschlossen.
  • Die Parteien können stärkeren Einfluss auf das Verfahren ausüben als in einem staatlichen Gerichtsprozess.
  • Die Entscheidung liegt jedoch ganz in den Händen des Gerichts.
  • Die wichtigste Schiedsinstitution in Deutschland ist die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
  • Für interntionale Schiedsverfahren ist die ICC Germany von Bedeutung.

 

  • Die Schiedsrichter:
    • werden in 70 % der Fälle von den Parteien bestimmt.
    • Ansonsten werden die Schiedsrichter durch den internationalen Schiedsgerichtshof (Cour internationale d’arbitrage, ICC) auf Vorschlag eines nationalen Expertenkommittees ausgewählt.
  • Sie sind unabhängig und unparteiisch.
  • Insbesondere Unternehmen jeder Größe („Third party financing“) bzgl. ihrer Handelsbeziehungen
  • Konflikte verschiedenen Umfangs (von einigen Zehntausend Euro bis zu Hunderten von Millionen Euro)
  • Paris ist Sitz des ständigen Schiedshofs ICC. Die Kammer ist die wichtigste Schiedsgerichtsbarkeit in Europa und weltweit anerkannt.

Verfahrensablauf und -ergebnis

  • Das Schiedsverfahren kommt im Prinzip für alle privatrechtlichen Konflikte in Betracht (Ausnahme: Arbeitsrecht, § 101 ArbGG); besonders beliebt ist es im Wirtschaftsrecht.
  • Entweder haben die Parteien bereits vor Auftreten des Streits eine Schiedsklausel vereinbart oder sie müssen nach Auftreten des Streits eine Vereinbarung treffen, die die Durchfürhung eines Schiedsgerichtsverfahrens vorsieht und näher regelt.
  • Die Konfliktbteiligten wählen den zuständigen Spruchkörper aus: Schiedsrichter*innen sind oft besonders spezialisiert und deshalb qualifizierter, um den Streit zu lösen.
  • Das Schiedsgichsverfahren ist teuer (Honorar der Schiedsrichter und Anwaltskosten).
  • Die Parteien können sich für ein nichtöffentliches Verfahren entscheiden.
  • Um einen Richtspruch zu verhindern, können die Parteien jederzeit einen Vergleich schließen.
  • Die Entscheidung ergeht auf Basis des Rechts.
  • Ein Instanzenzug existiert in der Regel nicht. Die Entscheidung ist grds. endgültig.
  • Die Entscheidung ist verbindlich.
  • Eine Zwangsvollstreckung der (im Ausland getroffenen) Entscheidung ist möglich, wenn sie von einem Oberlandesgericht für vollstreckbar erklärt wird.
  • Eine spätere Klage vor staatlichen Gerichten ist ausgeschlossen.
  • Durch das Schiedsverfahren können die Konfliktparteien einen schwerfälligen und langwierigen Prozess vor den staatlichen Gerichten vermeiden.
  • Voraussetzung für die Durchfürhung eines Verfahrens vor einer privaten Gerichtsbarkeit ist eine entsprechende Vereinbarung der Konfliktbeteiligten.
  • Das Schiedsverfahren bietet ihnen einen schnelleren (i.d.R. 6 Monate), „softeren“ und günstigeren Weg zur Entscheidung in dem Konflikt.
  • Verglichen mit den übrigen alternativen Konfliktlösungsverfahren ist die arbitrage oft sehr teuer.
  • Die Rechte der Verteidigung müssen im Prozess gewahrt werden.
  • Wesentlicher Vorteil: das Verfahren ist nicht öffentich.
  • Die Entscheidung ergeht auf Basis des Rechts, sofern die Parteien nicht ausdrücklich eine Entscheidung aus Billigkeitsgründen vorsehen.
  • Der Schiedsspruch (sentence) regelt den Streit abschließend und hat grds. dieselbe Wirkung wie ein Urteil der staatlichen Gerichtsbarkeit (Rechtskraft/autorité de chose jugée) .
  • Der Schiedsspruch kann grds. nicht angegriffen werden.
  • Es ist in 145 Staaten anzuerkennen und durchsetzbar.
  • Regelmäßig widersetzen sich die Parteien im Anschluss nicht der Entscheidung. Falls doch kann der Schiedsspruch vom Amtsgericht (tribunal judiciaire) für vollstreckbar erklärt werden (ordonnance d’exequatur).

Weitere Informationen und Links

Das Verfahren ist besonders beliebt im internationalen Kontext, um eine Klage vor einer fremdstaatlichen Gerichtsbarkeit zu vermeiden.

Es gibt verschiedene Typen des Schiedsgerichtsverfahrens, je nach Gegenstand des Konflikts (Unternehmensbereich, Sport, online, zwischen Staaten …).

Schiedsgerichtsbarkeit (Bundesjustizministerium)

Schiedsverfahren

Das Verfahren ist vor allem in den Bereichen Vertrieb und Franchise beliebt.

Auch im internationalen Wirtschaftrecht ist es von großer Bedeutung.

Arbitrage – Unternehmen (frz. Regierung)

Arbitrage (ICC)

Weitere Informationen / Besonderheiten / Videos: